Der Weg zu einem deutschen Patientenverfügungsgesetz
Bis Mitte der 1990er Jahre stand vor allem das ärztliche Fachpersonal dem Instrument der Patient*innenverfügung eher kritisch gegenüber. Patient*innenverfügungen, so der Einwand vieler ärztlicher Fachkräfte, würden häufig in gesunden Tagen und ohne Wissen über die spätere Krankheitssituation erstellt. Daher sei die Gefahr, dass die zu behandelnde Person prospektiv die medizinische Maßnahmen ablehne, denen sie in der konkreten Behandlungssituation möglicherweise doch zustimmen würde, groß.
Diese ablehnende Haltung gegenüber Patient*innenverfügungen hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. So werden Patient*innenverfügungen in den „Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ aus dem Jahr 1998 als „wesentliche Hilfe für das Handeln des Arztes“ bezeichnet.
Mit ausschlaggebend für den Meinungswandel der ärztlichen Fachkräfte dürften Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gewesen sein. Zu nennen sind hier vor allem das Kemptener Urteil und der Lübecker Fall.
Im September 2003 wurde vom Bundesjustizministerium eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ eingesetzt, welche die Verbindlichkeit von Patient*innenverfügungen diskutieren und eine mögliche Gesetzesänderung erarbeiten sollte. Im Juni 2004 legte diese Arbeitsgruppe einen Bericht vor, in welchem empfohlen wurde, das Instrument der Patient*innenverfügung ins Betreuungsrecht einzuführen. Außerdem schlug die Arbeitsgruppe vor, im Strafrecht zu klären, wann das Durchführen bzw. Unterlassen einer medizinischen Maßnahme zulässig bzw. unzulässig ist.
In Reaktion auf den Bericht dieser Arbeitsgruppe veröffentlichte die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ im September 2004 ihren Zwischenbericht „Patientenverfügungen“. Darin wird u. a. vor den Auswirkungen einer einseitigen Betonung des Selbstbestimmungsrechts gewarnt.
Einen weiteren Schritt der Reformbewegung zu einem Patientenverfügungsgesetz stellt die im Juni 2005 veröffentlichte Stellungnahme des Nationalen Ethikrates dar. Die Mehrheit der Mitglieder sprach sich gegen eine Reichweitenbeschränkung von Patient*innenverfügungen aus. Bestimmt wurde die Debatte u. a. auch durch den 66. Deutschen Juristentag, durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Akademie für Ethik in der Medizin sowie durch die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Bundestag diskutiert und zur Abstimmung gebracht wurden schließlich drei unterschiedliche Gesetzesentwürfe. Diese brachten die Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Wolfgang Zöller und Joachim Stüncker ein. In allen drei Entwürfen wird gefordert, dass die in einer Patient*innenverfügung geäußerten Wünsche und Entscheidungen zu beachten und von einer Betreuungsperson bzw. Person mit Vollmacht umzusetzen sind, dass eine Patient*innenverfügung jederzeit widerrufen werden kann und dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in einer Patient*innenverfügung unzulässig ist. Unterschiedliche Regelungen enthielten die Entwürfe vor allem hinsichtlich der Frage nach der Reichweitenbeschränkung von Patient*innenverfügungen und der Rolle des Vormundschaftsgerichts: Während im Zöller- und Stüncker-Entwurf eine Reichweitenbeschränkung abgelehnt wurde, sah der Bosbach-Entwurf eine solche vor.
Am 18. Juni 2009 wurde der Stüncker-Entwurf mehrheitlich angenommen.
Die genannten Entwürfe und Berichte sind online verfügbar:
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" (2004): Patientenautonomie am Lebensende. Ethische, rechtliche und medizinische Aspekte zur Bewertung von Patientenverfügungen. Online Version
Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin (2004): Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin. Patientenverfügungen. Online Version
Link zum Stünker-Entwurf. Online Version
Link zum Zöller-Entwurf. Online Version
Link zum Bosbach-Entwurf. Online Version
Weitere Informationen zu Inhalt und Verlauf der Debatte um Patient*innenverfügungen finden sich unter:
Leben am Lebensende – Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen. Antrag der Abgeordneten Künast et al. Online Version
Link zur Stellungnahme des Präsidenten der Bundesärztekammer (2008). Online Version
Link zur Stellungnahme der Evangelischen Kirche. Online Version
Simon, A. / Verrel, T. (2010): Patientenverfügungen. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 11. Freiburg i. Br.: Alber.
Albers, M. (Hg.) (2008): Patientenverfügungen. Baden-Baden: Nomos.