Minimales Risiko
In der US-amerikanischen Diskussion ist das Konzept des minimalen Risikos nicht zuletzt deshalb besonders einflussreich, weil es im sogenannten Code of Federal Regulations, der Bestimmungen zur Forschung am Menschen enthält, festgeschrieben ist. Zur Forschung mit Minderjährigen vgl. vor allem Subpart D., § 46.401-46.409. Auch im Art. 17 II des Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates (vgl. Modul "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin") nimmt das Konzept des minimalen Risikos eine entscheidende Stellung ein. In der deutschen Diskussion vertritt etwa Giovanni Maio ein Risikominimierungsmodell zur Rechtfertigung fremdnütziger Forschung an Minderjährigen (vgl. Maio 2002).
Code of Federal Regulations: Protection of Human Subjects, zuletzt geändert am 19. Juli 2018 (45 C.F.R. § 46.100 2018). Online Version
Maio, G. (2002): Ethik der Forschung am Menschen. Zur Begründung der Moral in ihrer historischen Bedingtheit. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog (Medizin und Philosophie 6).