Organspendeausweis

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt ein Organspendeausweis-Formular zur Verfügung, welches in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich und auf der Internetseite des BZgA abrufbar ist. Es ist ebenso möglich, den Wunsch zur Spende aller oder einzelner Organe formlos festzuhalten. Auch Minderjährige können einen Organspendeausweis anlegen. In § 2 des Transplantationsgesetzes werden Bundesbehörden und Krankenkassen dazu aufgefordert Ausweise für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen bereitzuhalten. Angestrebt wird ein europaweit einheitlicher Organspendeausweis. In manchen Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, wird ein Widerspruchsregister geführt, in dem dokumentiert wird, wer sich ausdrücklich gegen eine postmortale Organentnahme entschieden hat.

Der ausgefüllte Organspendeausweis aus Deutschland hat auch in anderen Ländern Gültigkeit. Die BzgA weist darauf hin, dass Reisende im Ausland ohne Organspendeausweis unwillentlich zu Organspendenden werden können. Denn Grundlage für den Umgang mit einer potenziellen spendenden Person sind nicht die Regelungen im Herkunfts-, sondern im Aufenthaltsland. Damit die persönliche Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, hat die BZgA ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis in allen 24 Amtssprachen der EU sowie in russischer Sprache veröffentlicht. Das Beiblatt und der ausgefüllte Organspendeausweis sollten vor dem Auslandsaufenthalt zu den Ausweispapieren gelegt werden.  

Organspendeausweis-Formular von der BZgA Online Version

Organspendeausweis-Formular in 29 Sprachen Online Version

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