Deutsches Recht
Tierversuche werden beispielsweise im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), in der Verordnung über Medizinprodukte (MPV), im Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) oder in der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (PflSchMGV) vorgeschrieben.
Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurden 15,4 Prozent der 2004 verwendeten Versuchstiere aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingesetzt.
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) Online Version
Verordnung über Medizinprodukte (MPV) Online Version
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) Online Version
Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (PflSchMGV) Online Version