Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)
Im April 2019 wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)” vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit werden Maßnahmen ergriffen um dem Rückgang der Organspenden zu begegnen, der nach Fachkundigenmeinung nicht durch mangelnde Spendebereitschaft, sondern durch strukturelle Probleme zustande kommt. Umgesetzt werden folgende Aspekte
- Freistellung der Transplantationsbeauftragten nach Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern. Zusätzlich werden die Zugriffsrechte – Zugang zur Intensivstation, Informationen zur Auswertung des Spendendenpotentials sichten, Beisein, wenn Patient*innen nach ärztlicher Beurteilung als Spendende in Betracht kommen – gestärkt
- „pauschale Abgeltung der Leistungen […] einer Organentnahme” für die Krankenhäuser und Zuschläge für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Klinik
- Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems, die „den Landesbehörden eine Beurteilung ermöglicht, ob und inwieweit die einzelnen Entnahmekrankenhäuser die vorhandenen Organspendemöglichkeiten realisieren”
- Einrichtung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschafdienst für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Hirntoddiagnostik
- Anonymisierte Schreiben zwischen Organempfangenden und den nächsten Angehörigen werden rechtlich geregelt
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) Online Version
Deutsches Ärzteblatt (2019): Bundestag beschließt Organspendegesetz. Online Version
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum GZSO Online Version