Kosmetikforschung
Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurde der stufenweise Verzicht auf Tierversuche zur Prüfung von kosmetischen Produkten innerhalb der EU ab dem Jahr 2004 beschlossen.
Während sich dieses Verbot zunächst nur auf die Prüfung von kosmetischen Fertigprodukten bezog, dürfen seit dem 11. März 2009 auch die Inhaltsstoffe von Kosmetika nicht mehr im Tierversuch getestet werden. Außerdem ist seit 2009 die Vermarktung von Kosmetika mit an Tieren getesteten Inhaltsstoffen innerhalb der EU verboten.
Weil für bestimmte Gesundheitsfolgen noch keine zuverlässigen Alternativmethoden zur Verfügung stehen, sind von dem Verbot bislang einige Testverfahren ausgenommen, mit denen die Toxizität bei wiederholter Verabreichung, die Reproduktionstoxizität sowie die Toxikokinetik von Produkten bzw. Substanzen untersucht werden. Die Übergangsfrist für die Nutzung dieser Verfahren lief am 11. März 2013 ab. Die Europäische Kommission geht jedoch in ihrem "Bericht über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel" aus dem Jahr 2011 davon aus, dass die Entwicklung der für einen vollständigen Verzicht auf Tierversuche erforderlichen Alternativmethoden noch Jahre dauern kann.
Am 11. Juli 2013 tritt die neue EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 an die Stelle der Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG) aus dem Jahr 1976, woraus sich jedoch keine wesentlichen Konsequenzen für das Verbot von Tierversuchen ergeben.
RL 2003/15/EG Online Version
KOM-Bericht 2011 Online Version
EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 Online Version