Gewöhnliche und außergewöhnliche Behandlungsmittel
Gewöhnliche Maßnahmen und Mittel sind diejenigen, die sich auf Medikamente oder Behandlungsmethoden beziehen, die ohne weiteres bereitstehen und angewandt werden, ohne schwere Schmerzen, Kosten oder andere Unannehmlichkeiten zu verursachen, die aber für Betroffene eine begründete Hoffnung auf eine gesundheitliche Besserung geben.
Außergewöhnliche Maßnahmen oder Mittel sind diejenigen, welche sich auf Medikamente oder Behandlungsmethoden beziehen, die nicht angewandt werden können, ohne dass sie schwere Schmerzen, Kosten oder andere Unannehmlichkeiten verursachen, die aber - falls sie verwendet würden - für die betroffene Person keine begründete Hoffnung auf einen angemessenen gesundheitlichen Nutzen geben.
Betrachtet man diese Unterscheidung unter ethischen Gesichtspunkten, dann kann differenziert werden zwischen lebensverlängernden Maßnahmen, die moralisch verpflichtend angewandt werden müssen (gewöhnliche Mittel) - da sie der zu behandelnden Person voraussichtlich dienlich sind - oder fakultativ angewandt werden können (außergewöhnliche Mittel) - da der Nutzen für diese nicht offensichtlich oder in hohem Maß umstritten ist. Auf die Grenze von moralisch gebotenem ärztlichen Handeln hat bereits Papst Pius XII. 1957 im Hinblick darauf hingewiesen, dass Leben, Gesundheit und irdische Tätigkeiten geistigen Zwecken untergeordnet seien. Dabei wird der Tod als integraler Bestandteil des Lebens angesehen, weil er nach christlicher Vorstellung nicht das Ende, sondern der Übergang zu einem neuen Leben ist.
Ansprache von Pius XII. "Rechtliche und sittliche Fragen der Wiederbelebung" am 24. November 1957 an eine Gruppe von Ärzten, die auf Veranlassung des Georg-Mendel-Instituts für Genetik zusammengekommen waren. In: AAS 49 (1957), 1027-1033. (Deutsch in: A.-F. Utz/J.-F. Groner (Hg.): Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens. Soziale Summe Pius XII., Bd. 3, Freiburg (Schweiz) 1961, 3266-3274, hier S. 3270.)