Palliativversorgung
Palliativpflege oder Palliativversorgung zielt auf die umfassende Pflege von Personen ab, die nicht mehr heilbare Erkrankungen aufweisen. Eine bestmögliche Lebensqualität und Lebenszufriedenheit soll diesen Personen und deren Familien ermöglicht werden. Anders als bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod nicht beschleunigt. Die sich in Behandlung befindende Person soll bis zum Zeitpunkt des Todes selbstbestimmend die nutzenbringendste Behandlung erfahren, sowohl physisch als auch psychisch.
Palliativmedizin ist im Rahmen des Medizinstudiums in Deutschland seit Juli 2009 als Pflichtfach in die Approbationsordnung für ärztliches Fachpersonal aufgenommen, und zwar durch einen (in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen) entsprechenden Passus im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, das am 10.7.2009 in Kraft trat. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, „dass die Studentinnen und Studenten der Medizin im späteren Berufsleben den Anforderungen an die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gewachsen sind und die umfassende und kompetente Versorgung dieser Menschen gewährleistet wird”.
Seit dem 08. Dezember 2015 gilt zudem das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG). Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weiterführende Informationen:
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Online Version
Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V. Online Version
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) vom 1. Dezember 2015 (Bundesgesetzblatt 2015 I, 2114) Online Version
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt 2009 I, 2495) Online Version