Bioökonomie

I. Einführung

Bioökonomie ist ein wissensbasiertes Wirtschaftskonzept, das mit Hilfe von neuen Technologien Energie, aber auch Nahrung, Werkstoffe und andere Gebrauchsgüter auf Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Quellen zur Verfügung stellen möchte. Ihr Idealziel ist eine Kreislaufwirtschaft, in der Materialien immer wieder verwendet werden können, weniger Müll mit langer Halbwertszeit produziert wird, weniger Emissionen entstehen und die nicht erneuerbaren Reserven der Erde wie beispielsweise Erdöl und Erdgas geschont werden.

Der Begriff Bioökonomie setzt sich aus zwei Begriffen zusammen: Dem Begriff „Bio“ (griech. bios: Leben) und dem Begriff „Ökonomie“ (zusammengesetzt aus griech. oikos: Haushalt und griech. nomos: Gesetzt, Recht, Norm oder Lehre). Bioökonomie, grundlegend verstanden als „wirtschaftlicher Wandel“, kann dabei in zwei Richtungen gelesen werden: Die Relation der beiden Termini, aus denen sich der Begriff Bioökonomie zusammensetzt, also das Verhältnis von „Bio“ und „Ökonomie“ wird in der Rezeption und Interpretation unterschiedlich bewertet. Mal wird der Fokus auf den Wortbestandteil „Bio“ gelegt und das Konzept im Sinne einer „Ökologisierung der Wirtschaft“ verstanden, was zumeist mit einer Orientierung an dem Versuch der Erhaltung der Intaktheit der Natur und ihrem Schutz einhergeht. Mal kommt die Gewichtung aber auch dem Bestandteil „Ökonomie“ zu, was zu dem Verständnis im Sinne einer „Ökonomisierung der Natur“ führt, womit zumeist eher eine Nutzung der Natur mit Ausrichtung an ökonomischem Wachstum als Ziel verbunden ist.

Das Konzept der Bioökonomie, welches terminologisch zunächst schlicht als „biobasiertes Wirtschaften“ zu verstehen ist, wird mit anderen, normativ aufgeladenen Konzepten assoziiert und als nachhaltig, verantwortungsvoll und zukunftsgerecht ausgewiesen. Es wird als ein Lösungsansatz für zahlreiche globale Probleme herangezogen, wie etwa die Klimakrise und deren Folgen für Mensch und Natur sowie die Sicherstellung der Nahrungs- und Grundgüterversorgung bei steigendem Bevölkerungswachstum und gleichzeitiger Rohstoffverknappung. Dadurch ist das Konzept der Bioökonomie sehr stark normativ aufgeladen; gleichzeitig wird kaum differenziert, konkretisiert und begründet, was sich hinter Begriffen wie Nachhaltigkeit, Verantwortung und Zukunftsfähigkeit verbirgt. Aus diesen terminologischen wie konzeptionellen Unklarheiten ergeben sich zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten, welche Techniken und Praktiken unter den Begriff „Bioökonomie“ fallen und wie das sogenannte „grüne Wirtschaften“ mit Hinblick auf Mensch, Natur und eine globalisierte Gesellschaft umgesetzt werden soll.

II. Ethische Aspekte

Grundsätzlichere philosophisch-ethische Fragestellungen im Zusammenhang mit Bioökonomie betreffen die Frage nach einem anzustrebenden Verhältnis von Mensch und Natur, den Zusammenhang mit dem Begriff der Nachhaltigkeit und den damit verbundenen konzeptionellen Schwierigkeiten, die Frage nach dem Umgang mit Technik (Stichwort ‚technological fix‘), das Problem der Flächenkonkurrenz sowie einer potentiellen Ausnutzungsgefahr durch Greenwashing. Jeder dieser Aspekte wird im Folgenden in den Kapiteln des Blickpunkts aufgefasst:

  1. Das Verhältnis von Mensch und Natur
  2. Nachhaltigkeit
  3. Umgang mit Technik
  4. Flächennutzungskonkurrenz
  5. Greenwashing und Bioökonomie

Neben den grundsätzlichen philosophisch-ethischen Fragestellung lassen sich für die Bioökonomie die folgenden technologischen Bereiche ausmachen: Biotechnologie, Synthetische Biologie, precision farming, energetische Biomassenutzung, Biokunststoffe und Nutrigenomik. Diese spezifischeren Dimensionen der Bioökonomie bringen jeweils ihre eigenen Probleme und spezifischen ethischen Debatten mit sich.

1. Das Verhältnis von Mensch und Natur

Die grundlegend unterschiedlichen und sich zum Teile widersprechenden Verständnisweisen des Begriffs der Bioökonomie führen zu divergierenden Erwartungen und unterschiedlichen Konzepten. Welches Begriffsverständnis hier zugrunde gelegt, auf welchen Bestandteil der Fokus ausgerichtet und welche Interpretation von Bioökonomie gewählt wird, hängt ganz grundlegend davon ab, welches Verhältnis von Menschen und Natur vorausgesetzt und welcher Wert der Natur zugeschrieben wird. Es geht im Kontext der Bioökonomie ganz zentral um die (bioökonomische) Nutzung der Natur durch Menschen, was zentrale naturethische Fragestellungen aufwirft: Wie darf, kann und muss der Mensch sich gegenüber der nichtmenschlichen Natur verhalten? Wie kann das normativ begründet werden? Welcher Wert wird der Natur beigemessen? Kann die Natur dabei als (intrinischer) Wert an sich aufgefasst werden oder ist sie nur ein Mittel zur Verwirklichung menschlicher Wertsetzungen und damit von nur instrumentellem Wert?, etc. Die Bioökonomie als Form der menschlichen Naturnutzung macht eine philosophisch-ethische Reflexion des zugrundeliegenden Mensch-Natur-Verhältnisses notwendig. Unter Natur, als Kontrastbegriff zu Kultur, kann dabei als Arbeitsdefinition im Folgenden alles zugleich nicht-menschliche und nicht rein artefaktische verstanden werden.

Die im Bereich der Naturethik vertretenen Positionen lassen sich zwei übergeordneten Ansätzen zurechnen:

Die erste übergeordnete Strömung ist der moralische Anthropozentrismus (griech. anthropos: Mensch). Dieser spricht lediglich dem Menschen einen intrinsischen Wert zu, nur dieser ist um seiner selbst willen zu schützen und moralisch berücksichtigungswert. Dies wird in Anlehnung an die kantische Tradition oft durch das Argument begründet, dass dem Menschen durch seine Vernunftfähigkeit im Vergleich zu anderen Tieren eine Sonderstellung eingeräumt wird, an die dann wiederum seine Eigenwerthaftigkeit geknüpft ist. Der (nichtmenschlichen) Natur mitsamt ihren Elementen kommt dahingegen kein Eigenwert, sondern ein nur instrumenteller Wert zu: Sie ist nur insofern von Wert und zu schützen, als dass sie für Menschen wertvoll ist. Im Kontext dieser naturethischen Position existieren verschiedene Begründungsansätze, die je verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der Natur unterstreichen – so wird nebst weiteren Begründungen etwa die Notwendigkeit der Naturnutzung als menschliche Lebensgrundlage, der Beitrag der Natur zu einem guten menschlichen Leben, der Wert der ästhetischen Naturnutzung oder der pädagogische Wert der Natur betont. 

Naturschutz ist im Rahmen des Anthropozentrismus kein Selbstzweck. Beeinträchtigungen sind in einer anthropozentrisch ausgerichtet Welt nur dann von Relevanz, wenn sie menschliche Interessen berühren. Daraus ergibt sich die Forderung, dass die bioökonomische Naturnutzung so gestaltet werden muss, dass Menschen nicht negativ durch die Bioökonomie beeinträchtigt werden, etwa indem die natürliche Lebensgrundlage oder die Natur als Erholungsort für Menschen bewahrt wird.

Als zweiter, übergeordneter Ansatz stehen dem moralischen Anthropozentrismus physiozentrische Ansätze (gr. physis: Natur) gegenüber, die nicht nur dem Menschen, sondern auch (verschiedenen) anderen Entitäten der Natur einen Eigenwert zuschreiben. Die größten Strömungen innerhalb des physiozentrischen Spektrums sind der Pathozentrismus, der Biozentrismus sowie der Holismus

Der Pathozentrismus (griech. pathos: Leid), auch als Sentientismus (lat. sentire: empfinden, fühlen) bezeichnet, knüpft die intrinsische Werthaftigkeit eines Lebewesens an dessen Empfindungsvermögen, konkreter an dessen Schmerz- oder Leidensfähigkeit. Gemäß dieser Position haben alle (schmerz-)empfindungsfähigen Wesen moralisch relevante Interessen und verfügen damit über einen Eigenwert, was bedeutet, dass sie um ihrer selbst willen schützenswert sind. Der Begriff des Interesses ist hier von zentraler Bedeutung – Empfindungsfähige bzw. leidensfähige Lebewesen haben ein Interesse an ihnen zuträglichen Dingen bzw. an Leidvermeidung, das sich nicht in moralisch relevanter Hinsicht von menschlichen Interessen dieser Art unterscheidet und damit gleichermaßen in die moralische Entscheidungsfindungen einbezogen werden muss.

Im Rahmen des Pathozentrismus ist Naturschutz teilweise Selbstzweck. In einem pathozentristisch ausgerichteten Denken sind Beeinträchtigungen auch dann relevant, wenn sie das Empfinden von nichtmenschlichen Tieren und deren damit in Verbindung stehenden Interessen beeinflussen. Hieraus ergibt sich, dass die bioökonomische Naturnutzung derart ausgestaltet sein muss, dass möglichst kein Leid verursacht wird, sei es bei Menschen oder bei anderen empfindungsfähigen Lebewesen. In der Praxis ist demnach etwa darauf zu achten, dass intakte Lebensräume erhalten bleiben und auch keine direkten Formen der Leidverursachung im bioökonomischen Stoffzyklus Platz finden.

Im Biozentrismus (griech. bios: Leben) wird die These vertreten, dass allen Lebewesen ein intrinsischer Wert zukommt, der sich, ähnlich wie beim Pathozentrismus, darin gründet, dass alle Lebewesen eine moralische relevante Form von Interesse haben, die manchmal auch als teleologische Strebungen oder Wille zum Leben bezeichnet werden. Die Situation lebendiger Individuen kann demnach immer auf speziesspezifische Lebensweisen bezogen werden aus denen sich ableiten lässt, was gut und was schlecht für das jeweilige Lebewesen ist, auch wenn sich die meisten der hier zu nennenden Interessen stark von menschlichen unterscheiden mögen. Pflanzen, beispielsweise, können dieser Sichtweise zufolge zwar keine Interessen haben, es gibt jedoch nennenswerte Dinge die im (offensichtlichen) Interesse einer Pflanze sind und durch wissenschaftliche Beobachtung erkannt und in objektiven Listen erfasst werden können. Biozentrischen Ansätzen folgend sind also die Interessen aller Lebewesen moralisch zu berücksichtigen, es ist jedoch umstritten, inwiefern dabei Abstufungen bei konfligierenden Interessen zulässig sind.

Der Biozentrismus erfasst den Eigenwert der Natur und die verbundene Forderung nach ihrem Schutz in einem umfassenden und dem Wohlergehen einzelner Organismen dienenden Sinne. Bioökonomie ist vor diesem Hintergrund nur dann moralisch vertretbar, wenn die mit ihr verknüpften Eingriffe in die Natur auf eine solche Weise geschehen, dass keine Lebewesen, ob empfindungsfähig oder nicht, dabei geschädigt werden, etwa indem die Rodung zusätzlicher Flächen vermieden wird.

Abweichend von den anderen bisher vorgestellten Ansätzen liegt der moralische Fokus des Holismus (griech. hólos: ganz) nicht auf Individuen, sondern auf dem Erhalt und Schutz systemischer Komponenten der Natur, wie etwa Arten, Ökosystemen oder der Biosphäre in ihrer Gesamtheit. Als Argument hierfür wird unter anderem angeführt, dass derartige Gesamtheiten, ähnlich wie individuelle Lebewesen, im teleologischen Sinne ein eigenes Gut und damit Interessen haben, die sich von der kumulierten Summe der individuellen Interessen einzelner Organismen unterscheidet und grundsätzlich höher zu gewichten ist. Demnach wäre es beispielsweise moralisch zulässig, den Bestand einer Population erheblich zu dezimieren, um damit langfristig die Integrität eines Ökosystems zu wahren – eine Konsequenz, die sowohl der Biozentrismus als auch der Pathozentrismus in den meisten Fassungen ablehnen würden.

Wichtig für den Holismus ist, dass natürliche Gesamtheiten und damit auch die Natur an sich nicht geschädigt werden. Naturschutz kann demnach als unmittelbares und zentrales Ziel dieser Sichtweise verstanden werden. Für die Bioökonomie würde das bedeuten, dass sie nur dann zulässig ist, wenn sie sich möglichst reibungslos in vorhandene Ökosysteme einfügt und lokale Ausprägungen der Biodiversität unverändert lässt.

Je nachdem, welche naturethische Position vertreten und wie Menschen in der Sphäre der Natur verortet werden, ergeben sich hieraus unterschiedliche Schutz- bzw. Erhaltungspflichten, also Schutzgebote und Nutzungsverbote für den bioökonomischen Umgang mit der Natur und damit gänzlich andere Verständnisweisen davon, wie bioökonomische Naturnutzungskonzepte ausgestaltet werden können oder sollen.

2. Nachhaltigkeit

Das Konzept der Bioökonomie wird im Diskurs beständig eng mit dem Begriff Nachhaltigkeit verknüpft. So wird etwa von politischer Seite konstatiert, dass Bioökonomie maßgeblich zum Erreichen einiger der im Jahr 2015 von der Vereinten Nationen (United Nations, UN) in der Agenda 2030 festgelegten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beitragen kann. Einige dieser SDGs werden auch in der Nationalen Bioökonomiestrategie der Deutschen Bundesregierung von 2020 besonders hervorgehoben. Mit dieser Strategie legt die Deutsche Bundesregierung Leitlinien und Zielsetzungen ihrer Bioökonomie-Politik fest und benennt Maßnahmen und Bestrebungen für deren Realisierung.

Der Begriff der Nachhaltigkeit in vielerlei Hinsichten vage sowie terminologisch und konzeptionell unterbestimmt und wird oft strategisch eingesetzt, um Entwicklungen, Technologien und Produkte als positiv auszuzeichnen, ohne dabei vielschichtige konzeptionelle Probleme und Interpretationsweisen zu berücksichtigen. Damit der Begriff Nachhaltigkeit (generell, aber auch im Kontext der Bioökonomie) nicht durch inflationäre Verwendung bedeutungsleer wird, muss jeweils spezifisch definiert und konkretisiert werden, was Nachhaltigkeit bedeutet, wie sie normativ begründet wird und welche Schutzpflichten und Handlungsgebote bzw. -einschränkungen sich aus ihr ergeben. Nur so kann geklärt werden, wie eine ‚biobasierte Wirtschaft‘ gestaltet sein muss, damit sie gerechtfertigterweise als nachhaltig ausgezeichnet werden kann.

Der Ursprung des Nachhaltigkeitsbegriffs liegt in der Forstwirtschaft des 18. Jahrhunderts: Im Jahre 1713 forderte Hans Carl von Carlowitz, dass nicht mehr Bäume gefällt werden, als in der nächsten Zeit natürlich nachwachsen und sich regenerieren können – die Nutzung der Ressource ‚Wald‘ sollte sich nicht auf die Möglichkeit eines dauerhaften Ertrages auswirken. Gemäß diesem forstwirtschaftlichen Ursprung ist Nachhaltigkeit als ressourcenökonomisches Prinzip zu verstehen, welches durch die Sicherstellung der natürlichen Regenerationsfähigkeit von Ökosystemen oder Lebewesen die beständige Nutzung einer Ressource und demnach den Erhalt eines dauerhaften ökonomischen Ertrages ermöglichen soll. Diese begriffliche Fassung kommt insbesondere in der englischen Form „sustainability“ zum Vorschein, die sich aus den Wörtern „sustain“ (= erhalten) und „ability“ (= Fähigkeit) zusammensetzt, also eine Fähigkeit zum Erhalt bezeichnet. Der Begriff der Nachhaltigkeit hat sich seit dem 18. Jahrhundert jedoch beträchtlich verändert und erweitert: Die Definition von Nachhaltigkeit, die heute am weitesten verbreitet und anerkannt ist, entspringt dem „Brundlandt-Bericht“ der Vereinten Nationen von 1987, dessen offizielle Bezeichnung „Our-Common-Future“-Bericht lautet: „Dauerhafte [nachhaltige] Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ An dieser Definition ist der deutliche Bezug von Nachhaltigkeit auf die Dimension der Zukunft erkennbar. Durch die normative Grundlage der mit dem Zukunftsbezug einhergehenden Aspekte von Zukunftsverantwortung und Generationengerechtigkeit ist Nachhaltigkeit im Sinne des heutigen Begriffsverständnisses keineswegs mehr als ein lediglich ressourcenökonomisches, sondern ebenso als ethisches Prinzip anzusehen.

2.1 Normative Begründungsmöglichkeiten, Differenzierungen und Leitstrategien der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit lässt sich aus verschiedenen philosophischen Ansätzen heraus begründen. Aus jeder dieser spezifischen normativen Begründungen ergeben sich im Rahmen verschiedener Differenzierungen dann je andere Begriffs- bzw. Konzeptverständnisse von Nachhaltigkeit und damit auch verschiedene Schutzpflichten bzw. Handlungsgebote und -verbote. So lässt sich Nachhaltigkeit etwa durch folgende philosophische Positionen normativ begründen:

Damit der Begriff Nachhaltigkeit nicht zur leeren Worthülse wird, sondern inhaltlich bestimmt und konkretisiert werden kann, müssen verschiedene Differenzierungen berücksichtigt werden:

Erstens muss Nachhaltigkeit als interdisziplinäres Konzept stets in ihrer Mehrdimensionalität verstanden werden. Nachhaltigkeit im Sinne der Brundtland-Definition, welche die Sicherstellung der Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen zugunsten der Möglichkeit der dauerhaften Existenz der Menschheit fordert, ist nur dann möglich, wenn Nachhaltigkeit in diesen drei miteinander verflochtenen Dimensionen angestrebt wird: Der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension. Der Terminus ‚Nachhaltigkeit‘ kann damit als Zielbündel der Ziele dieser verschiedenen Dimensionen dienen.

Im Kontext dieser Dreidimensionalität ist zweitens zwischen drei Güter- bzw. Kapitalarten zu unterscheiden, die je der entsprechenden Dimension zugeordnet sind. Mit der ökologischen Dimension ist das ökologische Kapital verbunden – dies umfasst Güter wie etwa fruchtbare Böden, erneuerbare und nichterneuerbare Ressourcen, das Klimasystem, Biodiversität oder Nahrungskreisläufe. Der ökonomischen Dimension ist entsprechend das ökonomische Kapital zugeordnet. Hierzu zählen beispielsweise das Staatsvermögen, Produktionsanlagen und Transportmittel, technisches Wissen sowie Aktien oder Patente. Der sozialen Dimension wird das soziale Kapital zugeordnet, unter dem sich etwa Werte wie Freiheit, Toleranz sowie Religionen, Kulturen, soziales Engagement oder Gemeinwohlorientierung subsumieren. Das Ziel der jeweiligen Dimension ist das Erhalten oder das Vermehren der eigenen Kapitalform.

Je nachdem, wie Nachhaltigkeit normativ begründet wird, werden diese drei Dimensionen drittens unterschiedlich stark gewichtet: Entweder wird allen Dimensionen das gleiche Gewicht zuteil, oder sie werden ungleich gewichtet, sodass beispielsweise eine Dimension als vorrangig gegenüber den anderen beiden angesehen wird, um Nachhaltigkeit gemäß der oben genannten Definition zu erreichen.

Viertens äußert sich die Gewichtung der Dimensionen auch in der jeweils vertretenen Stärke der Nachhaltigkeit: Es muss demnach zwischen einer schwachen, einer starken und einer ausgewogenen Nachhaltigkeitskonzeption differenziert werden. Diese Positionen unterscheiden sich in ihren Ansichten in Bezug auf die Frage, ob Substitution, also Ersetzung der verschiedenen Kapitalarten untereinander, erlaubt ist oder nicht. Während Vertretende des schwachen Nachhaltigkeitsbegriffs Substitution für zulässig halten, da sie lediglich die Erhaltung der Gesamtmenge an bestehendem Kapital fordern, lehnt die Position der starken Nachhaltigkeit die Substitution von Gütern verschiedener Kapitalformen untereinander strikt ab, denn gemäß dieser Position soll die Erhaltung oder Vermehrung jeder einzelnen Kapitalart gewährleistet werden, insbesondere die des ökologischen Kapitals. Die Mittelposition der ausgewogenen Nachhaltigkeit wiederum hält Substitution verschiedener Kapitalarten untereinander dann für erlaubt, wenn dadurch keine einzelne Kapitalart gefährdet wird, indem kritische (planetare Belastungs-) Grenzen unterschritten bleiben.

Die fünfte und letzte Differenzierung betrifft die Art und Weise der Umsetzung des jeweiligen Nachhaltigkeitskonzeptes: Das substanzielle Nachhaltigkeitsverständnis fordert vermehrt eine politisch-institutionelle Umsetzung ‚von oben‘ mitsamt festgelegter Handlungsstrategien, Regeln und Sanktionen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen. Das prozedurale Verständnis hingegen betont die Relevanz der individuellen Partizipation und des zivilgesellschaftlichen Engagements und fordert eine Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien ‚von unten‘ auf der individuellen und kollektiven Ebene. Auf beiden Ebenen können unterschiedliche Leitstrategien ansetzen, um eine bessere Umsetzung der Nachhaltigkeit voran zu bringen. Bioökonomie könnte, bei angemessener Ausprägung, hierbei eine wichtige Rolle spielen.

2.2 Nachhaltigkeit und Bioökonomie

Im Kontext der Bioökonomie lässt sich also gemäß der obigen Differenzierungen fragen, welche Güter erhalten werden müssen und welche substituiert werden dürfen, welcher Dimension also Gewichtung gegenüber den beiden anderen eingeräumt wird oder ob alle gleich wichtig sind und außerdem, ob der bioökonomische Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft politisch-institutionell oder prozedural passieren soll. Je nachdem, welcher konkrete Begriff von Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Differenzierungsmöglichkeiten vertreten wird, ergeben sich daraus für eine nachhaltige bioökonomische Naturnutzung andere Gebote, Leitlinien, Ziele und Verbote.

Wird Bioökonomie als vollständige Ökonomisierung der Natur verstanden und werden dadurch die ohnehin schon angestrengten planetaren Belastungsgrenzen und die Intaktheit der Ökosystemfunktionen noch weiter ausgereizt, so gefährdet dies die Intaktheit der Natur als notwendige menschliche Existenzgrundlage und somit die Grundlage für zukünftiges menschliches Leben und zukünftige Generationen. Gemäß des Vorsorgeprinzips sind die biologischen Lebensgrundlagen zu schützen, um die Möglichkeit zu zukünftigem Dasein nicht zu gefährden. Da das durch Bioökonomie angestrebte Wirtschaftswachstum samt Effizienzsteigerung und Wettbewerbsfähigkeit aber auf einer konsequenten Nutzung sämtlicher biologischer Ressourcen zur ökonomischen Gewinnschöpfung basiert und diese Nutzung der Natur zukünftiges Dasein gefährdet, sollte Wirtschaftswachstum, auch wenn es vermeintlich „grün“ ist, nicht als das primäre Paradigma einer Bioökonomie angesehen werden, welche sich als nachhaltig und ethisch verantwortbar verstehen möchte.

Vertritt man ein Konzept der starken Nachhaltigkeit, so würde dies außerdem eine Priorisierung der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit gegenüber der ökonomischen und sozialen Dimension fordern, um zukünftige Generationen und die dafür unabdinglichen Voraussetzungen zu sichern. Dies würde eine Substitution ökologischer durch ökonomische Güter verbieten, da dieses Ersetzen sich ab einem gewissen Ausmaß auf die Intaktheit der Natur und damit auf die Möglichkeit zu zukünftigem Dasein auswirken würde. Ein Raubbau an der Natur und eine Überlastung der irdischen Tragfähigkeit zugunsten einer wirtschaftlichen Gewinnmaximierung und wirtschaftlichen Wachstums gemäß dem Begriffsverständnis von Bioökonomie, das den Fokus auf den Wortbestandteil ‚Ökonomie‘ legt, wäre demnach nicht nachhaltig. Soll Bioökonomie in einem starken Sinne nachhaltig und ethisch verantwortbar sein, so müsste die ökologische Nachhaltigkeitsdimension gegenüber der ökonomischen priorisiert und primär für die Wahrung bzw. die Steigerung des ökologischen Kapitals gesorgt werden, nicht aber des ökonomischen Kapitals.

Vertritt man ein Konzept der schwachen Nachhaltigkeit, bei dem keiner der drei Dimensionen eine stärkere Gewichtung zukommt als einer anderen, so wäre eine Substitution der Güter der verschiedenen Kapitalarten prinzipiell legitim. Im Rahmen der Bioökonomie wäre eine Priorisierung des Paradigmas des Wirtschaftswachstums gegenüber der Priorisierung der Intaktheit des planetaren Ökosystems, also eine durch bioökonomische Nutzung vorgenommene Substitution der Güter des ökologischen Kapitals durch jene des ökonomischen Kapitals, diesem schwachen Verständnis gemäß zulässig.

Einem ausgewogenes Nachhaltigkeitskonzept folgend, wäre eine Substitution der verschiedenen Kapitalarten untereinander nicht grundlegend illegitim. Substitutionen dürften jedoch nur dann erfolgen, wenn die Güter- bzw. Kapitalmenge jeder einzelnen Dimension der Nachhaltigkeit keine kritische Grenze unterschreiten würde. Wirtschaftswachstum durch bioökonomische Naturnutzung, also eine Steigerung des ökonomischen Kapitals, wäre gemäß diesem ausgewogenen Verständnis also keine prinzipiell abzulehnende Zielbestrebung und damit mit Nachhaltigkeit nicht per se unvereinbar, jedoch dürfte dies nur vor dem Hintergrund verfolgt werden, dass das ökologische Kapital nicht unter einen kritischen Schwellenwert fällt.

3. Umgang mit Technik

Die Bioökonomie, verstanden als ein wissensbasiertes Wirtschaftskonzept, fußt wesentlich auf einer Verschränkung von biologischem Wissen und technischen Innovationen, welche als Lösungen für gegenwärtige Problemstellungen wie etwa die Klimakrise oder die Welternährungssituation fungieren sollen. Der durch die Bioökonomie angestrebte Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsform soll maßgeblich durch die Entwicklung und Anwendung moderner Technologien vorangebracht werden, so dass der Technik im Rahmen des Konzepts der Bioökonomie eine bedeutende Rolle zukommt.

Da moderne Technologien gewisse Eigenschaften wie etwa eine rasante Entwicklung, eine Eigendynamik und ein potenziell starkes und weites Fortwirken in die Dimension der Zukunft hinein aufweisen und sich zunehmend auf die Gesellschaft und die Natur auswirken, gewann die Technikethik in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. Diese bezieht sich auf die moralischen Fragen, die sich im Kontext der Entwicklung und des Einsatzes von Technologien und Techniken ergeben; ihre Aufgabe besteht dabei in der umfassenden ethischen Reflexion der mit technischer Entwicklung zusammenhängenden Parameter wie etwa den Voraussetzungen, Zielen und Mitteln.

Da das Konzept der Bioökonomie in so hohem Maße auf der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien (wie etwa Biotechnologie, Synthetische Biologie, precision farming, energetische Biomassenutzung, Biokunststoffe und Nutrigenomik) basiert, ist eine technik-ethische Reflexion und Begleitung unabdingbar.

3.1 Technikfolgenabschätzung und Handlungsmaximen

Moderne Technologien zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass es uns durch das Potenzial ihrer umfangreichen, zeitlich verzögerten Fernwirkungen niemals gelingen kann, ihre Folgen in Gänze zu erfassen. Von dieser Problematik ausgehend, zeigt etwa David Collingridge ein methodisches Dilemma auf, welches als Collingridge-Dilemma bezeichnet wird: Zum einen liegt ein Informationsproblem vor, da die Auswirkungen der Entwicklung oder Anwendung moderner Technologien kaum in ihren ganzen Umfängen vorausgesehen werden können. Dies ist insbesondere der Fall, solange die jeweilige Technologie noch nicht hinlänglich entwickelt, verbreitet oder etabliert ist. Gleichzeitig besteht das Problem, dass ein Kontrollieren oder Modifizieren der betreffenden Technologie um so schwieriger wird, je weiter sie verbreitet und je fester sie in ihrer Anwendung und gesellschaftlichen, technischen Einbettung bereits verwurzelt ist.

Deshalb kommt der Technikfolgenabschätzung innerhalb der Bioökonomie eine besondere Rolle zu: Um entscheiden zu können, wie mit technologiebedingten Risiken umzugehen ist, die mit dem Einsatz innovativer technologischer Methoden verbunden sind, bedarf es eines ethischen Rahmens, der Orientierung bietet. Ein solcher Rahmen wird oft in Form von Prinzipien oder Handlungsmaximen formuliert.

An dieser Stelle stehen sich häufig zwei extreme Positionen gegenüber: Auf der einen Seite ein sehr striktes Vorsorgeprinzip (Precautionary Principle), zuweilen auch Vorsichtsprinzip genannt, welches fordert, dass der Fokus bei der Abschätzung und Bewertung von Technikfolgen auf den Gefahren liegen muss und eine Technologie, wenn sie auch nur geringfügig das Potenzial birgt, Gefahren für die Intaktheit der Natur oder das (gute) Fortleben der Menschheit zu beinhalten, nicht zur Anwendung kommt. Befürwortende des Innovationsprinzips (Responsible Research Innovation) kritisieren das Vorsorgeprinzip hingegen als zu restriktiv und die Chancen von Technik außer Acht lassend, da es nur die Risiken des Handelns, nicht aber die des Nicht-Handelns berücksichtige und so lähmend wirke. Das Innovationsprinzip besagt, dass bei dem Entwerfen von Gesetzen oder Vorschriften zu prüfen sei, ob sich diese negativ auf die Innovationsfähigkeit auswirken: Es wird dafür plädiert, in der Abschätzung und der Bewertung der Auswirkungen moderner Technologien den Blick primär auf die Prüfung hin auf mögliche Innovationen und Chancen zu lenken, die eine Technik wirtschaftlich und/oder für die Lösung bestehender Herausforderungen bieten könnte, die bei Nichtanwendung verloren gehen würden. Beiden dieser Positionen werden innerhalb der fachlichen Debatte diverse Kritikpunkte entgegengebracht, die das jeweilige Prinzip als zu vorsichtig oder zu waghalsig ausmachen und die jede dieser beiden Umgangsweisen und Entscheidungsmaximen als für sich allein genommen in ihrer strikten Form als wenig fruchtbar ausweisen.

3.2 Technological fix vs. structural fix

Der zweite Strang, entlang dem eine technikethische Reflexion und Bewertung der Bioökonomie erfolgen muss, ist die Frage nach der angemessenen und gebotenen Art und Weise, die gegenwärtigen globalen ethischen Herausforderungen anzugehen. Anders als beim ersten Themenkomplex geht es hierbei nicht darum, die Zulässigkeit einzelner Technologien zu beurteilen, sondern vielmehr grundsätzlich und im Allgemeinen darum, die Anwendung von Technik zur Lösung von schwerwiegenden globalen Problemen zu hinterfragen.

Bioökonomie wird als Lösung für vielschichtige bestehende Herausforderungen ökologischer, ökonomischer wie sozialer Natur vermittelt und kann dabei maßgeblich als technologiebasierter Ansatz verstanden werden. Der Terminus des technological fix verweist auf eine Position, die auch komplexe Probleme für technisch beschreibbar sowie lösbar hält und folglich der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien die zentrale Rolle bei der Lösung gegenwärtiger Probleme zuschreibt. Auch wenn technologische Entwicklung im heutigen, hochtechnisierten Zeitalter unverzichtbar geworden ist, heißt es jedoch nicht automatisch, dass technischer Fortschritt allein dazu im Stande ist, sämtliche globale Problemstellungen zu lösen:

Die Kritik an einem reinen technological fix bezieht sich primär auf zwei Aspekte: Zum einen lässt sich fragen, ob eine rein technikbasierte Lösung von Problemen, die oftmals erst durch Technikanwendungen entstanden sind, nicht insbesondere vor dem Hintergrund des Collingridge-Dilemmas die Gefahr birgt, schlussendlich einen Teufelskreis zu schaffen, in dem aus technischen Innovationen wiederum globale ethische Herausforderungen erwachsen, welche dann wieder einer technischen Lösung als Ansatz bedürfen. In diesem Kontext wird zudem angebracht, dass im Rahmen eines technological fix oder gar eines (Techno-)Solutionismus oftmals eine Vertauschung von Problemen und Lösungen stattfände: Eine technische Neuerfindung werde als Lösung eines Problems propagiert, obwohl sie das eigentliche Problem nicht löst bzw. eventuell noch weitere, neue Probleme schafft. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Ansatz des technological fix lediglich einer (oberflächlichen) Bekämpfung der Symptome, nicht aber der Ursachen gleichkäme. Um den gegenwärtigen globalen ethischen Herausforderungen hinreichender entgegenwirken zu können, könnte eine Verschränkung der Ansätze des technological fix und des structural fix gegenüber einer reinen Fokussierung auf einen technological fix als fruchtbarer gelten:

Viele der bestehenden Herausforderungen (wie etwa der Klimawandel und die daraus resultierenden globalen Probleme) haben ihren Ursprung nicht allein in physischen, materiellen Gegebenheiten, sodass sie durch Veränderungen ebendieser physischen Gegebenheiten (etwa durch Technikanwendungen) allein entsprechend nicht gelöst werden können. Oftmals resultieren gegenwärtige globale Probleme aus einer Verschränkung von natürlichen Phänomenen, technologiebasierten Verschärfungen und weit verbreiteten Einstellungen und Wertesystemen. Um beispielsweise klimabedingten Gesundheitsproblemen als einem der zahlreichen globalen Probleme entgegenzuwirken oder generell gerechtigkeitsethische Fragestellungen in den Blick zu nehmen, bedarf es nicht nur der Forschung im Bereich von technologischen Innovationen, sondern zunächst und grundlegender der ethischen Reflexion und dann daraus resultierenden individuellen, gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen. Diese Art des Wandels wird durch die Position eines structural fix bezeichnet, aus deren Sicht eine Änderung von Werten, Verhaltensweisen, Strukturen und Systemen sowohl auf individueller wie auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene vonnöten ist. Zum Erfordernis der ethischen Reflexion und Bewertung tritt sodann auch die Einbeziehung von Aspekten weiterer Disziplinen hinzu, so etwa der Moral- und Sozialpsychologie.

4. Flächennutzungskonkurrenz

Bioökonomische Anwendungen, wie etwa die Energiegewinnung aus Biomasse oder die Produktion von Biokunststoffen, sind in zahlreichen Fällen auf größere Mengen Biomasse angewiesen und tragen damit zu einer Verschärfung der Konkurrenzsituation um Anbauflächen bei. Als Flächenkonkurrenz im Allgemeinen kann das von konfligierenden Interessen geleitete Bestreben nach Verfügung über die Nutzungsweise eines Gebiets bezeichnet werden, wobei die unterlegene Partei in vielen Fällen durch mangelnden Zugang zur Ressource indirekt negativ beeinflusst wird. Da der Großteil der dafür geeigneten Erdoberfläche bereits als genutzt gilt, ist die Größe des verbleibenden, produktiv nutzbaren Landes eng begrenzt, sodass es zu konkurrierenden Nutzungsansprüchen kommt, die in den letzten Jahren durch verschiedene Entwicklungen forciert wurden. Hierunter fallen u. a.

  • das Anwachsen der Weltbevölkerung: Durch den Anstieg der Bevölkerungszahlen steigt die Nachfrage nach Grundnahrungsmitteln, Energie und Wohnfläche. Während bis in die 1970er Jahre die Produktivitätszunahme durch Intensivierung der Landwirtschaft auf den vorhandenen Flächen noch steil genug verlief um den steigenden Bedarf zu decken, erfordert dieser inzwischen eine Neubewertung der etablierten Nutzungsweisen. 
  • eine steigende Nachfrage nach Fleisch: Während gleichzeitig der weltweite Wohlstand zunimmt, steigt auch die Nachfrage nach Fleisch global an. Schätzungen zufolge wird derzeit die Hälfte aller Flächen für die Produktion von Futtermitteln belegt.
  • drohende Energieknappheit: Schon seit einiger Zeit wird von Fachpersonen befürchtet, dass die vorhandenen Reserven fossiler Energieträger mittelfristig nicht mehr zur Deckung des weltweiten Energiebedarfs ausreichen werden. Um einen Zusammenbruch der Wirtschaft durch explodierende Energiepreise oder -engpässe zu vermeiden, erscheint eine Umrüstung auf pflanzliche Treibstoffe unumgänglich.
  • verschärfte Forderung nach natürlichen Ausgleichsflächen: Mit einem zunehmend sensibilisierten Bewusstsein für das Massenaussterben und die Klimakrise im Globalen Norden steigt die Forderung nach natürlichen Ausgleichsflächen zum Schutz der Biodiversität und als CO2-Senken.
  • Flächenverlust durch die Klimakrise und Übernutzung: Lang anhaltende Dürreperioden und Übernutzung führen zusätzlich dazu, dass zahlreiche, zuvor nutzbare Flächen durch Bodenerosion ihr Nutzungspotenzial verlieren.

Die dargestellten Entwicklungen stehen in einem engen Interaktionsmuster zueinander, was die Flächennutzungskonkurrenz zu einem komplexen empirischen und ethischen Problem macht, bei dem es eine Vielzahl an Interessen zu berücksichtigen gilt, die sich vor allem aus der großen Bandbreite unterschiedlicher Nutzungsweisen ergibt. Die Bioökonomie kann hierbei eine zusätzlich Belastung darstellen.

4.1 Machtverteilung und Interessengewichtung

Bei der Konkurrenz um die Kontrolle darüber, was auf einer gegebenen Fläche angebaut wird, treffen häufig Akteur*innen in unterschiedlichen Machtpositionen und mit verschiedenartigen Zielsetzungen aufeinander. Konfliktlinien verlaufen hier zwischen lokalen Bevölkerungen und Konzernen sowie zwischen einzelnen Landbesitzenden und lokalen Gemeinschaften. Konkurriert wird überwiegend um den Anbau von Grundnahrungsmitteln für den örtlichen Bedarf, vermarktbaren Exportprodukten (wie z. B. Futtermittel oder Baumwolle) und Rohstoffen für die bioökonomische Nutzung. Ebenso bestehen Konkurrenzen bezüglich des Erhalts von kulturell bedeutsamen Landschaften und Ökosystemleistungen, die von intakten Habitaten bereitgestellt werden. Die zu wahrenden Interessen in den beschriebenen Konkurrenzsituationen sind entsprechend unterschiedlicher Art und reichen von der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse von Individuen (wie beispielsweise dem Vorhandensein von ausreichender Nahrung) bis hin zu komplexeren Interessen größerer Verbände wie etwa wirtschaftlicher Konzerne (und etwa dem Interesse an Gewinnung günstiger Rohstoffe) oder gesellschaftlicher Gruppen (und dem Interesse an z. B. wirtschaftlichem Fortschritt oder dem Erhalt von Kulturlandschaften). Eine Einschätzung darüber, wie die gegebenen Flächen in einem Gebiet zu verteilen sind (bzw. wie wirtschaftliche Verteilungsdynamiken politisch zu regulieren sind), muss entsprechend immer auf bestimmten Wertsetzungen basieren, die eine Grundlage dafür liefern, konkurrierende Interessen gegeneinander abzuwiegen. So gilt es zum Beispiel sicherzustellen, dass bestimmte Verteilungen nicht mit einer umfassenden Zerstörung menschlicher (und nicht-menschlicher) Lebensgrundlagen einhergehen (Tank vs. Teller-Debatte).

Neben der Frage, ob es Interessen gibt, die im Kontext der Flächennutzungskonkurrenz grundsätzlich stärker zu gewichten sind als andere, liefert auch die institutionelle Machtverteilung einen Anlass zur kritischen Reflexion. So sind die resultierenden Landverteilungsverhältnisse in vielen Fällen nicht das Ergebnis durchdachter und konsensueller Entscheidungen der Landbesitzenden bzw. jener, die auf das Vorhandensein bestimmter Flächen angewiesen sind. Stattdessen ist die Verteilung häufig von kolonialen Kontinuitäten und asymmetrischen Machtbeziehungen geprägt, die unter anderem am Phänomen des land grabbing zum Ausdruck kommen. Unter letzterem wird in erster Linie das auf Menschenrechtsverletzungen oder fehlender Zustimmung der Landnutzenden beruhende Inbesitznehmen von Flächen bezeichnet. Es handelt sich dabei meistens um internationalen Handel zwischen machtvollen Beteiligten, wie z. B. Konzernen oder Staaten, mit lokalen Eliten unter Ausschluss des größeren Teils der Betroffenen. In diesem Zusammenhang werden substanzielle und gewohnheitsmäßige Nutzungsansprüche teilweise rechtswidrig abgetreten, was mit dem Absterben kleinerer Landwirtschaften auch einen Verlust an lokaler Lebensmittelsicherheit und Biodiversität nach sich zieht. Vormals in der Landwirtschaft selbstständig tätige Personen sind häufig dazu gezwungen, ihre Arbeitskraft zu geringen Löhnen an die neuen Landbesitzenden zu verkaufen. Die Interessengewichtung beim Auflösen der Konkurrenzsituation folgt entsprechend keiner hinreichend ethischen Abwägung, sondern ist in erster Linie von globalen Markt- und Machtverhältnissen bestimmt.

4.2 Ökologische Auswirkungen

Die industrielle Bewirtschaftung der Erdoberfläche geht zumeist mit hohen Umweltkosten einher und die Landwirtschaft gilt als eine der größten CO2-Emittentinnen, da bei intensiver Bodennutzung große Mengen an Kohlenstoffdioxid freigesetzt werden. Durch die Verschärfung der Flächennutzungskonkurrenz kommt es einerseits zur Erschließung zusätzlicher Flächen für die industrielle Nutzung. Biodiverse und ökologisch wertvolle Gebiete geraten in diesem Zusammenhang zunehmend unter Druck und es ist davon auszugehen, dass jede zusätzliche Erschließung von Ackerland die Klimakrise weiter verschärft. Andererseits ist auf den bereits erschlossenen Flächen mit einer Intensivierung der Landwirtschaft zu rechnen, die eine weitere Bindung von CO2 im Boden nachhaltig verhindert und sich durch starken Einsatz von Pestiziden und Düngern auch auf angrenzende, natürliche Habitate negativ auswirken kann.

Während es in der Umweltethik von einer holistischen Perspektive ausgehend gilt, die Integrität intakter Ökosysteme um ihrer selbst willen zu schützen, stellt die Ausdehnung der industriellen Landwirtschaft für diese eine existenzielle Bedrohung dar. Bereits jetzt ist umstritten, ob es so etwas wie „Wildnis“ als von Menschen unbeeinflusste Weltabschnitte im 21. Jahrhundert noch gibt. Eine intensivierte Flächennutzungskonkurrenz könnte diese Problematik verschärfen. In jedem Fall geht eine Intensivierung der Landwirtschaft mit Schädigungen für zahlreiche Lebewesen einher: In deutschen Naturschutzgebieten wurde beispielsweise nachgewiesen, dass zwischen 1989 und 2016 die Masse fliegender Insekten um 76-82 % abgenommen hat. Eine Anschlussstudie konnte diesen Rückgang in erster Linie als Folge angrenzender industrieller Landwirtschaft und dem damit verbundenen Pestizideinsatz identifizieren. Schädigungen dieser Art ziehen sich durch das ökologische Gesamtsystem und können letztlich auch schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben – erstens, mittelbar, aufgrund der Abhängigkeit der menschlichen körperlichen und psychischen Gesundheit von einer intakten Umwelt und zweitens auch unmittelbar durch Rückstände von Pestiziden an konsumierten Lebensmitteln. Abseits einer solchen anthropozentrischen Perspektive ist aus einer bio- und pathozentrischen Perspektive jedoch ebenfalls die Interessenverletzung bzw. das Leid der betroffenen nichtmenschlichen Lebewesen zu beachten.

Vor dem Hintergrund des Artensterbens und der Klimakrise ist es entsprechend naheliegend, dass bestimmte Flächen unter Schutz gestellt werden – einerseits, um eine dauerhafte Bindung von CO2 aus der Atmosphäre zu sichern, und andererseits, um Biodiversität zu erhalten. Jedoch sind global angesiedelte Naturschutzbestrebungen nicht immer unkritisch zu betrachten. Auch hier kommt in vielen Fällen der Aspekt einer ungerechten Verteilung zwischen dem Globalen Süden und Norden hinzu, da der Erhalt natürlicher Habitate überwiegend auf den Globalen Süden entfällt, in dessen Gebieten sich derzeit die größeren Gebiete „unbeeinflusster“ Natur und leistungsstarker CO2 Senken verorten lassen. Gleichzeitig tragen jedoch Konzerne und Lebensweisen im Globalen Norden am schärfsten zur Klimakrise und zum Artenverlust bei. Eine Kompensation dieser Praktiken kann nicht unkritisch auf andere Erdteile ausgelagert werden, da hierdurch häufig gewohnheitsmäßige und ökologisch unbedenkliche Flächennutzungen unterbunden werden, was zuteilen schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensweise lokaler Gemeinschaften hat. Die resultierenden Belastungen sind ungleich verteilt und stehen in einem unangemessenen Verhältnis zur historischen Verantwortungsverteilung, die Schutzbestrebungen überhaupt erforderlich machen. Von welcher Partei an welcher Stelle welche Art von Kompensationsmaßnahme ergriffen werden muss, ist eine Frage der distributiven Gerechtigkeit.

4.3 Globale Dimensionen

Die aus der Flächennutzungskonkurrenz resultierenden Schwierigkeiten werden zusätzlich durch die globalen Problemdimensionen von Regulierungen und Marktzusammenhängen verstärkt. Staatliche Markteingriffe müssen im internationalen Rechtsraum durchgesetzt werden, was einheitliche Regulierungen verkompliziert, da hier ebenfalls unterschiedliche Interessen zusammenkommen. Wo rechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, verschieben sich die beschriebenen Probleme in vielen Fällen geografisch, ohne tatsächlich gelöst zu werden. Während es zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit oder zum Biodiversitätsschutz beispielsweise möglich ist, bestimmte Flächenanteile für eine festgelegte Nutzungsweise zu reservieren, werden andersartige wirtschaftliche Interessen in der Folge häufig im Ausland realisiert und treiben dort die Intensivierung sowie Ausdehnung der landwirtschaftlichen Flächennutzung voran, was auch als indirect land use change bezeichnet wird. Aufgrund der globalen ökonomischen Zusammenhänge ist außerdem davon auszugehen, dass sich Entscheidungen über bestimmte Flächennutzungen an einem Ort auf die weltweite Preisentwicklung auswirken und somit eine unbestimmbar große Menge an Personen beeinflussen können. So kann eine Verknappung von Flächen durch den Anbau von Energiepflanzen bei einem nicht abreißenden Bedarf an Lebensmitteln beispielsweise erhöhte Lebensmittelpreise zur Folge haben und lokale Engpässe verursachen. Bei einer umfassenden Beurteilung der sozialen und ökologischen Bilanz von Technologien, die einen erhöhten Flächenbedarf mit sich bringen, wie auch im Kontext der Bioökonomie, gilt es diese globale Dimension zu berücksichtigen.

4.4 Lösungsansätze

Die erhöhte Nachfrage nach Biomasse im Zuge der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung bioökonomischer Anwendungen erhöht zwar allgemein den Druck auf die vorhandenen Flächen, allerdings nicht notwendigerweise. Wie die neuen Technologien zu bewerten sind, hängt in hohem Maße von spezifischen Ausgestaltungen entlang des gesamten Produktionsprozesses ab. So stehen Energiegewinnung und Nahrungsmittelproduktion beispielsweise nicht immer in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, sondern es ist durch neuere Anwendungen möglich, Energie aus den Abfallprodukten der Nahrungsmittelproduktion zu gewinnen (sogenannte Kaskadennutzung), sodass der Flächendruck teilweise reduziert werden kann. Darüber hinaus ermöglichen integrierte Anbausysteme die Kultivierung von Nahrungs- und Energiepflanzen gleichermaßen; diese sind allerdings teurer und entsprechend weniger lukrativ. Die aktuell größte Belastung für Flächen ergibt sich jedoch aus dem Anbau von Futtermitteln für die Produktion von Fleisch und anderen tierischen Produkten, sodass der Flächendruck neben einer Umstellung der landwirtschaftlichen Systeme und Effizienzsteigerung in der Verarbeitung ebenfalls durch eine Förderung vegetarischer und veganer Ernährungsweisen gemindert werden kann.

5. Greenwashing und Bioökonomie

Für eine kritische ethische Betrachtung des Konzepts der Bioökonomie muss nebst Fragen des allgemeinen Umgangs mit neuen Technologien, Fragen nach den verschiedenen Nutzungsformen von Landflächen oder grundlegend Fragen nach dem Wert der Natur ebenso die Herausforderung und Problematik des Greenwashings in den Blick genommen werden, mit der sich bioökonomische Konzepte zuweilen von Kritiker*innen konfrontiert sehen:

Dies ist eine Strategie der Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Akteur*innen, die darauf abzielt, bestimmten Personen, Produkten, Dienstleistungen oder Institutionen ein „grünes“, d. h. nachhaltiges, umweltfreundliches und verantwortungsbewussteres Ansehen zu verleihen, ohne dass es für ein solches Image tatsächlich hinreichende faktische Grundlagen gäbe. Das dahinterstehende Ziel ist in keinem Fall mit tatsächlichen Nachhaltigkeitsbestrebungen verbunden. Stattdessen werden solche durch vielfältige Methoden vorgetäuscht, um unterschiedliche, in erster Linie ökonomisch motivierte eigennützige Ziele zu erreichen, wie etwa ein besseres Firmenimage oder höhere Gewinnspannen, wenn davon auszugehen ist, dass umweltbewusstes Verhalten gesellschaftlich auf positive Resonanz trifft. Der dem Englischen entlehnte Begriff ist dabei von der allgemeineren Bezeichnung „Whitewashing“ abgeleitet, was im Deutschen mit „Schönfärberei“ übersetzt werden kann und so viel bedeutet wie „sich eine weiße Weste verschaffen“; dies aber eben nur vordergründig und oberflächlich. Analog wird im Deutschen zuweilen der Begriff „Grünfärberei“ verwendet.

Im Kontext der Bioökonomie wird Greenwashing zumeist, jedoch nicht ausschließlich, von Unternehmen und wirtschaftlich orientierten politischen Parteien betrieben. Dabei wird das breite Bedeutungsspektrum des Begriffs bewusst ausgenutzt und gedehnt, um so exzessive Formen der Naturnutzung als umweltfreundliches und nachhaltiges Wirtschaften auszugeben. Das betrifft vor allem die Verwendung von Biokraft- und -kunststoffen, deren Produktion im bioökonomischen Kontext eine große Rolle zukommt.

Greenwashing ist aus mindestens zwei Perspektiven als ethisch problematisch zu beurteilen:

Erstens handelt es sich beim Greenwashing um eine Form der Verbrauchendentäuschung: Die verschiedenen Methoden des Greenwashings wirken sich nicht nur stimulierend auf die Kaufkraft, sondern auch auf das moralische Bewusstsein von Konsumierenden aus. Durch gezielte und manipulierende Auswahl der dargestellten Informationen werden die ökologischen Interessen der Konsumierenden ausgenutzt, um höhere Gewinne zu erzielen. Es handelt sich dabei um einen Fall von moralisch unzulässiger Instrumentalisierung umweltbewusster Konsumierender, von der allein die Betreibenden von Greenwashing profitieren. Darüber hinaus kann durch Greenwashing bei den Konsumierenden ein falsches Vertrauen in Unternehmen, Parteien oder Produkte geschaffen werden, welches ein kritisches und reflektiertes Konsumverhalten unterwandert. Das Bewusstwerden über eine solche Täuschung kann des Weiteren einen generellen Vertrauensverlust in Nachhaltigkeitsversprechen (etwa in Form von Siegeln und Labeln) zur Folge haben, was sich wiederum negativ auf jene Unternehmen oder andere Agierende auswirkt, die Nachhaltigkeit nicht vortäuschen, sondern tatsächlich anstreben oder umsetzen. Diese Problemdimension ist auch auf rechtlicher Ebene nicht unbeachtet geblieben, sodass es auf EU-Ebene inzwischen Maßgaben für den Umgang mit irreführenden Werbestrategien gibt.

Zweitens sollte bei einer Beurteilung von Greenwashing auch ein umfassender der Schutz der Natur und ihrer Intaktheit in Gegenwart und Zukunft in Betracht gezogen werden. Greenwashing-Praktiken suggerieren Lösungen für bestehende ökologische Herausforderungen und damit einen oberflächlichen Fortschritt, obwohl die vielschichtigen ökologischen Problematiken bestehen bleiben oder gar verstärkt werden. Es mag demnach so aussehen, als würden große Schritte auf dem Weg in Richtung Nachhaltigkeit beschritten werden, während dem in Wirklichkeit nicht so ist. Die dadurch eintretende Ablenkung vom weiteren Bestehen der Herausforderungen kann die Ansicht hervorrufen, dass bereits ausreichende Maßnahmen ergriffen wurden und somit den Blick für umfassende und systemische Lösungsansätze verschließen, die Nachhaltigkeit nicht nur als Schlagwort verwenden, sondern tatsächlich anzustreben versuchen.

Letzteres trifft auf die Bioökonomie in besonderem Maße zu. Während ein verbreitetes Begriffsverständnis ein ressourcenschonendes, nachhaltiges und naturfreundliches Wirtschaften in größtmöglichem Umfang suggeriert, schlägt ein anderes, welches unter Bioökonomie eine vollständige Ökonomisierung der Wirtschaft versteht, genau in die entgegengesetzte Richtung um. So kann der Begriff leicht als zukunftsträchtiges Schlagwort für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise stilisiert werden, obwohl es sich bei den Maßnahmen, die in dem Zusammenhang getroffen werden, tatsächlich nicht um ökologische Interessenausübungen handelt. Für eine ethische Beurteilung ist es daher, wenn der Begriff Bioökonomie fällt, immer vonnöten, kritisch zu reflektieren welches Verständnis von Bioökonomie in dem entsprechendem Kontext vertreten wird und welche praktische Konsequenzen sich hieraus ableiten.

Zitiervorschlag

Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (2024): Im Blickpunkt: Bioökonomie. URL https://www.drze.de/de/forschung-publikationen/im-blickpunkt/biooekonomie [Zugriffsdatum]

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