Das Recht auf Nichtwissen
Das Recht auf Nichtwissen schützt Personen vor der Kenntniserlangung von Informationen über die eigene gesundheitliche Situation, wenn sie diese Informationen nicht besitzen oder erlangen möchten. Das Gendiagnostikgesetz berücksichtigt hier insbesondere Umstände, in denen Informationen über den eigenen Gesundheitszustand mit psychischen Belastungen für Betroffene verbunden sein können.
Das Recht auf Nichtwissen ist Ausdruck der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person über die Kenntnis individueller gesundheitlicher Dispositionen. Es wird wie das Recht auf Wissen der informationellen Selbstbestimmung zugerechnet (vgl. hierzu Modul "Recht auf informationelle Selbstbestimmung") und ist in § 1 GenDG verankert.
So vertritt bspw Ost, D. E. (1984) in The ‚right‘ not to know den Ansatz, erst Wissen bedinge Autonomie. Ohne adäquate Infomationen sei keine „effiziente Selbstbestimmung“ möglich. Einen Vorteil der Ablehnung von Zufallsbefunden sieht Ost in der geringeren psychischen Belastung, die ihm zufolge jedoch stets auf Kosten der Autonomie gehe.
Weiterführende Informationen:
Propping, P. / Aretz, S. / Schumacher, J. / Taupitz, J. / Guttmann, J. / Heinrichs, B. (2006): Prädiktive genetische Testverfahren. Naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Ethik in den Biowissenschaften – Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 2. Freiburg i. Br.: Verlag Karl Alber.
Bundesministerium für Gesundheit (12. April 2016): Glossar. Gendiagnostikgesetz. Online Version
Lenk, C. / Frommeld, D. (2015): Different concepts and models of information for family-relevant genetic findings: comparison and ethical analysis. In: Medicine, Health Care and Philosophy 18 (3): 393–408. doi: 10.1007/s11019-015-9638-5 (Englisch)
Duttge, G. (2015): Rechtlich-Normative Implikationen des Rechts auf Nichtwissen in der Medizin. In: Wehling, P. (Hg.): Vom Nutzen des Nichtwissens. Sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektiven. Bielefeld: Transcript, 75–91.