Praktische Relevanz des FAO-Vertrages
Insbesondere ist der Anwendungsbereich des Vertrags sehr beschränkt, da nur die in Index I des Vertrags aufgeführten 34 Feldfrüchte- und Getreidearten (z.B. Apfel, Banane, Reis, Bohnen) sowie 29 als Futtermittel dienende Pflanzen, und von den genannten gemäß Art. 11.2 des FAO-Vertrags nur die genetischen Ressourcen, die unter der Verwaltung und Kontrolle der Vertragsparteien stehen oder die Allgemeingut sind, unter die Regelungen des Vertrags fallen.
Internationaler FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (2004). [13.Juli 2006]. Online Version
Weitere Informationen zur Problematik des FAO-Vertrags siehe:
Spranger, Tade (2008): Biodiversität und ihre Veränderung im Rahmen des Globalen Umweltwandels: Rechtliche Aspekte. In: Lanzerath, Dirk / Mutke, Jens / Barthlott, Wilhelm / Baumgärtner, Stefan / Becker, Christian / Spranger, Tade M. (2008): Biodiversität. Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd.5. Freiburg i.B.: Alber: 127 f.