Europarecht

Im Gegensatz zu Empfehlungen und Stellungnahmen sind Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen für EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich. Während Verordnungen und Entscheidungen unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten und angewendet werden müssen, formulieren Richtlinien lediglich eine Zielvorgabe, bei denen es den EU-Mitgliedstaaten überlassen ist, wie sie diese Zielvorgabe in das jeweilige nationale Recht umsetzen. Der Kern des europäischen Gentechnikrechts besteht aus drei EU-Richtlinien:

  1. Systemrichtlinie (2009/41/EG)
  2. Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG)
  3. Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412

Die Systemrichtlinie regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Mikroorganismen innerhalb gentechnischer Anlagen (wie z. B. Laboren). Die Freisetzungsrichtlinie („Freisetzung” bezeichnet die (örtlich und zeitlich begrenzte) Ausbringung von GVO in die Umwelt) betrifft zusätzlich zu Organismen und Mikroorganismen auch Tiere sowie Pflanzen und regelt die Bedingungen für Feldversuche und bestimmte Formen des Inverkehrbringens (die wirtschaftliche Nutzung von GVO). Die Opt-out-Richtlinie wiederum ergänzt die Freisetzungsrichtlinie um eine Ausstiegsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch unabhängig von Gesundheits- und Umweltgefahren zu untersagen. Mitgliedstaaten können dabei sowohl während des Zulassungsverfahren des GVO ein Anbauverbot auf ihrem Hoheitsgebiet bei der EU-Kommission beantragen, als auch nach einer bereits erteilten Anbaugenehmigung deren Rücknahme oder Einschränkung erwirken.

Zentrale europäische Richtlinien und Verordnungen für GVOs:

Eine Übersicht sowie Erläuterungen zu Gesetzen und Regularien für den Umgang mit GVO stellt biotech-gm-food (BGF) bereit. Online Version

Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Systemrichtlinie). Online Version

Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Freisetzungsrichtlinie). Online Version

Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder untersagen. Online Version

Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Online Version

Verordnung (EG) 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. Online Version

Verordnung (EG) 1946/2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen. Online Version

Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Online Version

Verordnung (EU) 1381/2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (Transparenzverordnung). Online Version

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