Glyphosat

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Mittel zur Unkrautbekämpfung. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „Breitbandherbizid", d. h. dass alle damit behandelten Pflanzen absterben, ausgenommen diejenigen Nutzpflanzen, die gentechnisch derart verändert wurden, dass sie eine Resistenz gegenüber diesem Herbizid besitzen. Glyphosat ist vor allem unter dem Markenamen „Roundup“ als Produkt der Firma Monsanto bekannt (die nun zu Bayer gehört).

Das Mittel galt lange als unbedenklich. Seit mehreren Jahren häufen sich allerdings Hinweise, dass Glyphosat Mensch, Tier und Umwelt schadet. So veröffentlichte die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) 2015 einen Bericht, dem zufolge das Pflanzengift für den Menschen „wahrscheinlich krebserregend“ sei. Im Mai 2016 kam jedoch das Fachgremium Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), das gemeinsam von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) eingesetzt wurde, zu dem Ergebnis: „Glyphosat ist nicht krebserregend.“ Diese Einschätzung wird u. a. auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) und der US-Umweltbehörde (United States Environmental Protection Agency, USEPA) geteilt. Die unterschiedlichen Einschätzungen resultieren aus abweichenden Bewertungsgrundsätzen: So prüften die Behörden, die Glyphosat als nicht krebserregend einstufen, die Risiken für die Bevölkerung bei sachgemäßer Anwendung, während die IARC untersuchte, ob ein Stoff grundsätzlich krebserregend sein könnte.

Website der IARC Online Version (Englisch)

Website des BfR Online Version

Website der EFSA Online Version (Englisch)

Website der JMPR Online Version (Englisch)

Website der EU über Glyphosat Online Version (Englisch)

Die Zulassung von Glyphosat von 2017 bis 2022 wurde zunächst bis 2023 um ein Jahr verlängert, um der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Zeit für den Abschluss ihrer Risikobewertung und dessen Peer-Review einzuräumen. Ebenfalls sollte bis dahin der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der European Chemicals Agency (ECHA) zum Abschluss ihrer Prüfung gelangen. EFSA und RAC kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass derzeit keine wissenschaftliche oder rechtliche Rechtfertigung für ein Verbot von Glyphosat vorliege. Die EFSA stellte allerdings Datenlücken in mehreren Bereichen fest, etwa im Hinblick auf ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher*innen sowie bei der Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen und der Artenvielfalt. Der RAC kam zu dem Schluss, dass die bestehende Einstufung von Glyphosat (schwere Augenschäden verursachend und toxisch für aquatisches Leben mit lang anhaltenden Auswirkungen) beibehalten werden sollte. Darüber hinaus lieferten die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse keine Anhaltspunkte dafür, dass Glyphosat die Kriterien für eine Gefahren-Einstufung als spezifische Zielorgan-Toxizität oder als krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Substanz erfüllen würde. Die EFSA übernahm diese Einstufung.

EFSA (2023): Pressemitteilung: Glyphosat: keine kritischen Problembereiche, aber Datenlücken festgestellt. Online Version

ECHA (2022): Pressemitteilung: Glyphosate: no change proposed to hazard classification. Online Version (English)

Entsprechend wurde die Zulassung von Glyphosat von der EU-Kommission bis zum 15. Dezember 2033 verlängert. Die Kommission gehe davon aus, dass unter den Zulassungsbedingungen und bei Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis Glyphosat keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder unannehmbare („unacceptable“) Auswirkungen auf die Umwelt habe. Allerdings kann die EU-Kommission die Zulassung jederzeit prüfen, sollten wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die Zulassungsbedingungen der EU nicht mehr erfüllt werden.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 der Kommission vom 28. November 2023 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat. Online Version

In Deutschland besteht unter den Parteien keine einheitliche Meinung hinsichtlich des weiteren Einsatzes von Glyphosat. Ein endgültiges Verbot von Glyphosat ist jedoch nicht unumstritten. Landwirtschaft betreibende Personen müssten in der Folge gegebenenfalls andere Pflanzenschutzmittel kombinieren, um eine ähnliche Wirkung zu erzielen. Eine nicht-chemische Alternative bestünde im Pflügen oder maschinellen Ausreißen der Unkräuter, was wesentlich mehr Arbeitsstunden und Traktorfahrten je Landwirtschaftsfläche mit entsprechenden Mehrkosten und erhöhtem Dieselverbrauch erfordern würde. Sollte das Pflanzengift verboten werden, rechnen Forschende der Universität Gießen in der Folge daher mit Ertragsreduktionen von 5–10 % je nach Anbauregion und einem Anstieg der Kosten zur Arbeitserledigung um 5–11 %.

Dickeduisberg, M./ Steinmann, H.-H./ Theuvsen, L. (2012): Erhebungen zum Einsatz von Glyphosat im deutschen Ackerbau. Tagungsband 25. Deutsche Arbeitsbesprechung über Fragen der Unkrautbiologie und -bekämpfung. 25. März 2012, Braunschweig, Julius-Kühn-Archiv 434, 459–462. DOI: 10.5073/jka.2012.434.056 Online Version

Wird geladen