Prinzip der Menschenwürde
Mit dem im Deutschen Grundgesetz und in den einschlägigen Menschenrechtskodifikationen als Leitprinzip in der Bestimmung der Schutzpflichten gegenüber dem Menschen konsensuell verankerten Prinzip der Menschenwürde wird ein unmittelbarer und unbedingter Schutzanspruch formuliert, der dem Menschen vor allem deshalb zukommt, weil er „Zwecke” setzen und sich in diesem Sinne in seinem Handeln autonom bestimmen kann. Unter diesen Schutzanspruch fallen dieses Vermögen selbst wie auch alle Voraussetzungen, die er braucht, um dieses Vermögen ausüben zu können. Die Möglichkeit der autonomen Entfaltung der Persönlichkeit fällt daher ebenso unter den Schutzbereich der Menschenwürde wie unter die körperliche Unversehrtheit des Menschen und seine natürlichen, aber auch wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen.