Minimales Risiko

In der US-amerikanischen Diskussion ist das Konzept des minimalen Risikos nicht zuletzt deshalb besonders einflussreich, weil es im sogenannten Code of Federal Regulations, der Bestimmungen zur Forschung am Menschen enthält, festgeschrieben ist. Auch im Art. 17 II des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin des Europarates nimmt das Konzept des minimalen Risikos eine entscheidende Stellung ein.

Europarat (1997): Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=164

Zur Forschung mit Minderjährigen insbesondere:

Code of Federal Regulations: Protection of Human Subjects, zuletzt geändert am 24. Oktober 2024 (45 C.F.R. § 46.100 2024). https://www.ecfr.gov/on/2024-10-24/title-45/part-46

Literatur zum Risikominimierungsmodell:

Maio, G. (2002): Ethik der Forschung am Menschen. Zur Begründung der Moral in ihrer historischen Bedingtheit. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog (Medizin und Philosophie 6).

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