Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspenden. Ihre Aufgabe besteht in der umfassenden Förderung der Organspende und -transplantation. Die DSO sorgt dafür, dass Organspenden flächendeckend und zu jeder Zeit möglich sind. Neben der Zentrale in Frankfurt gibt es sieben DSO-Regionen, in denen Koordinator*innen für die konkrete Abwicklung einer Organspende zuständig sind. Diese arbeiten eng mit den 1.260 deutschen Krankenhäusern, die im Jahr 2016 über eine Intensivstation verfügten, den 46 deutschen Transplantationszentren und der Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden zusammen.
Die DSO wurde am 07. Oktober 1984 als Stiftung bürgerlichen Rechts in Neu-Isenburg gem. § 11 des im Jahr 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetzes gegründet, in dem festgelegt wurde, dass es eine Institution geben muss, die bundesweit für die Vorbereitung und Durchführung von Organspenden verantwortlich ist. Da der Gesetzgeber das Prinzip der Selbstregulierung vorsieht, sollten die vom Organspendeprozess betroffenen Gruppierungen – der Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – entweder selbst eine geeignete Einrichtung einrichten oder in Auftrag geben. Am 27. Juni 2000 haben diese Akteur*innen der DSO diese Aufgabe übertragen. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen wird von der Prüf- und Überwachungskommission der Auftraggebende kontrolliert. Die Finanzierung der DSO als Koordinierungsstelle ist durch ein Budget abgesichert, das die DSO jeweils für drei Jahre mit den Krankenkassen aushandelt. Das Budget richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. Den Krankenhäusern, die bei einer Organspende eingebunden sind, vergütet die DSO pauschale Aufwandserstattungen.
Im August 2013 hat die DSO eine neue Satzung verabschiedet, die mehr öffentlich-rechtliche Kontrolle im Prozess der Organvergabe gewährleisten soll. Damit hat sie eine Forderung der Politik umgesetzt, Bund und Länder in ihren zentralen Gremien zu repräsentieren. Vertretende des Bundes und der Länder gehören seitdem dem Stiftungsrat der DSO an und sind auch mit zwei Sitzen im Bundesfachbeirat vertreten, der genaue Verfahrensanweisungen zum Ablauf der postmortalen Organspende erarbeitet.
Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Online Version
Neue Satzung der DSO Online Version
DSO-Jahresbericht "Organspende und Transplantation in Deutschland" (2023) Online Version