Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung
Die Bundesärztekammer hat sich in einem Arbeitspapier mit Fragen des Verhältnisses von Patient*innenverfügung und Organspendeerklärung auseinandergesetzt. Denn mit zunehmender Bedeutung vorsorglicher Willensbekundungen von Patient*innen steige auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie im klinischen Alltag mit Organspendeerklärungen zusammentreffen. Daraus kann der Konflikt entstehen, dass eine vorsorgliche Willensbekundung, mit der intensiv-medizinische Maßnahmen untersagt werden, einer Organtransplantation widerspricht, da diese gerade solche Maßnahmen erforderlich macht.
In dem Arbeitspapier werden daher Fallkonstellationen diskutiert und Orientierungshilfen zur ethischen und rechtlichen Bewertung von Konfliktsituationen angeboten. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt die Bundesärztekammer, den Wunsch nach Therapiebegrenzung mit der Bereitschaft zur Organspende in der Patient*innenverfügung abzustimmen. Das Arbeitspapier enthält entsprechende Textbausteine.
Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung der Bundesärztekammer: Online Version