Positionen zur Gewinnung von Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen: Befürwortende und Ablehnende
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Verwendung eines Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck. Damit ist auch die Verwendung so genannter überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung verboten. Das Stammzellgesetz gestattet - unter bestimmten Voraussetzungen - die Einfuhr von Stammzellen, die aus „überzähligen” Embryonen gewonnen wurden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass diese Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die DFG hat in den „Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen” vom 3. Mai 2001 ihre Meinung zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen geäußert. Für den Fall, dass sich die importierbaren ES-Zellen „als objektiv nicht geeignet erweisen” oder die „Forschungsarbeiten mit ihnen in nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt” sein sollten, plädiert die DFG für eine bedingte Freigabe der Herstellung embryonaler Stammzellen aus „überzähligen” Embryonen. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin” hat sich in ihrem „Zweiten Zwischenbericht: Teilbericht Stammzellforschung” vom 12. November 2001 gegen „eine rechtliche Freigabe der Gewinnung von Stammzelllinien aus sog. ‚überzähligen’ Embryonen durch Änderung des Schutzstandards des Embryonenschutzgesetzes” ausgesprochen. Die Mitglieder des Nationalen Ethikrates haben in ihrer „Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen” vom 20. Dezember 2001 in der Frage nach der Gewinnung von embryonalen Stammzellen im Inland aus so genannten überzähligen Embryonen uneinheitlich votiert: 9 von 25 Mitglieder sprachen sich für eine bedingte ethische Zulässigkeit aus.
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - EschG) [13. Dezember 1990, Inkrafttretung 1. Januar 1991]. Online Version
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) [28. Juni 2002, Inkrafttretung 1. Juli 2002]. Online Version
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen [3. Mai 2001]. Online Version
Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen: Naturwissenschaftlicher Hintergrund, Juristischer Hintergrund, Ethischer Hintergrund [3. Mai 2001]. Online Version
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin”: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin - Teilbericht Stammzellforschung [12. November 2001]. Online Version
Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen [20. Dezember 2001]. Online Version
2021 legten die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Wissenschaftsakademien eine Stellungnahme vor, in der sie für eine erneute Aufnahme der Diskussion zur Verwendung so genannter überzähliger Embryonen plädieren und eine Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen empfehlen.
Diese kann hier eingesehen werden:
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (2021): Stellungnahme. Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland. Halle (Saale). Online-Version