Aktive Sterbehilfe und das Verhältnis von behandelnder und zu behandelnder Person (sog. 'Arzt-Patient-Verhältnis')
Die Sorge, dass eine Zulassung ärztlicher aktiver Sterbehilfe das gegenseitige Vertrauen der Menschen und vor allem auch das Verhältnis behandelnder und zu behandelnder Person untergraben könnte, wird nicht zuletzt von den Kirchen und von ärztlicher Seite selbst vorgebracht:
Johannes Paul II. (1995). Enzyklika Evangelium vitae: An die Bischöfe, Priester und Diakone, die Ordensleute und Laien, sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. In Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Verlautbarungen der Apostolischen Stuhls, 120 (V.a. Abschnitte 64–67). http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_25031995_evangelium-vitae.html
98. Deutscher Ärztetag. (1995). Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer. In Deutsches Ärzteblatt 92(23), 1683–1692, 1687. https://www.aerzteblatt.de/archiv/84332/Entschliessungen-zum-Tagesordnungspunkt-IV-Taetigkeitsbericht-der-Bundesaerztekammer