Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Beim 10. Kongress der European Association for Palliativ Care (EAPC) wurden 2007 die sogenannten Budapest Commitments vereinbart. Im Fokus stand der Ausbau und die Förderung von Aus-, Weiter- und Fortbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement und allgemeiner Zugänglichkeit der Versorgung mit Arzneimitteln.
Diese Grundgedanken nahmen die Deutsche Gesellsschaft für Pallitativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) bei der Entwicklung ihrer Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen auf. Im Kern umfasst diese Charta fünf Leitsätze.
1. Leitsatz: Verstärkung des Rechts auf ein "Sterben in Würde". Gegenpol zu Legalisierungsbestrebungen der Tötung auf Verlangen schaffen und die Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders fördern.
2. Leitsatz: Bedürfnisse der Betroffenen-Anforderungen an die Versorgungsstrukturen. Alle Betroffenen müssen Zugang dazu erhalten. Es muss Versorgungskontinuität gewährleistet sein.
3. Leitsatz: Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung. Jeder sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene Behandlung und Begleitung. So müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren. Der aktuelle Erkenntnisstand muss in die Curricula der Aus-, Weiter- und Fortbildung einfließen.
4. Leitsatz: Entwicklungsperspektiven und Forschung. Jede*r Schwerstkranke hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden.
5. Leitsatz: Die europäische und internationale Dimension internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung sollen zum Wohl der Schwerstkranken eingesetzt werden.
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