Menschenrechte für Menschenaffen
Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans) zeichnen sich gegenüber (vielen) anderen Tieren durch besondere kognitive und emotionale Fähigkeiten aus. Ihnen werden beispielsweise eine gewisse Form von Selbstbewusstsein und eine rudimentäre Fähigkeit zum Sprachgebrauch zugeschrieben.
Aufgrund dieser Fähigkeiten scheinen biomedizinische Experimente an Menschenaffen in höherem Maße ethisch bedenklich als Versuche an anderen Tierspezies. Das "Great Ape Project", das von Peter Singer (s. o.) und Paola Cavalieri ins Leben gerufen wurde, fordert deshalb eine Ausweitung der Menschenrechte auf Menschenaffen. Als Träger von Menschenrechten dürften sie nicht in Gefangenschaft gehalten oder getötet werden. Auch die Verwendung von Menschenaffen in medizinischen Experimenten wäre nicht länger legitim.
Derzeit sind Versuche an Menschenaffen bereits in verschiedenen Ländern (beispielsweise in Neuseeland, den Niederlanden, Österreich und Schweden) per Gesetz verboten. In Deutschland werden seit 1991 keine Versuche an Bonobos, Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans mehr durchgeführt, ein entsprechendes rechtliches Verbot existiert jedoch nicht.
Cavalier, Paola / Singer, Peter (Hg.) (1994): Menschenrechte für die Großen Menschenaffen! Das Great Ape Projekt. München: Goldmann.